Als amtlich bestellte Sachverständige und Gutachterin erstelle ich Negativgutachten nach § 8 der Hundehalterverordnung (HundehV) des Landes Brandenburg.

 

Dieses Gutachten wird benötigt zur Erlaubnis der Haltung bestimmter Hunderassen und deren Kreuzungen, bei denen lt. Rasseliste eine Gefährdung vermutet wird.

 

Im Einzenen sind dies in Brandenburg:

- Alano

- Bullmastiff

- Cane Corso

- Dobermann

- Dogo Argentino

- Dogue de Bordeaux

- Fila Brasileiro

- Mastiff

- Mastin Español

- Mastino Napoletano

- Perro de Presa Canario

- Perro de Presa Mallorquin

- Rottweiler

 

Darüber hinaus erstelle ich Gutachten für Ämter, Versicherungen, Anwälte oder auch private Interessen für kynologische Probleme. Schwerpunkt Verhaltensprobleme.

 

Kontaktieren Sie mich gerne und am besten telefonisch zur Besprechung und Terminfindung!

Tel.: 0173 95 35 900